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   LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 3-5 O 177/07   

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LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 3-5 O 177/07 (https://dejure.org/2007,3709)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.10.2007 - 3-5 O 177/07 (https://dejure.org/2007,3709)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 3-5 O 177/07 (https://dejure.org/2007,3709)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veranlassung der gegnerischen Partei durch einen Vergleichsvorschlag zu Zahlungen ohne Rechtsgrund bei angebotener Klagerücknahme als sittenwidriges Verhalten im Sinne des § 826 BGB; Rechtmäßigkeitskontrolle des Handelns einer sich selbst verwaltenden Kooperation als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gericht stoppt Berufskläger

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 246, 186, 53a, 121; BGB § 826
    Schadensersatzhaftung des Aktionärs bei rechtsmissbräuchlicher Anfechtungsklage ("Nanoinvests")

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Aktionärsklagen: Gericht schiebt hanebüchenen "Berufsklägern" einen Riegel vor

  • spiegel.de (Pressebericht, 17.10.2007)

    Bittere Entscheidung für Prozesshansl Zapf

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2034
  • WM 2007, 2385
  • BB 2007, 2362
  • BB 2007, 2538
  • AG 2007, 824
  • NZG 2007, 949
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 5 O 177/07
    Hauptanwendungsfall ist die Konstellation, in der der Anfechtende die Klage allein mit dem Ziel erhebt, eine ihm nicht zustehende Sonderleistung zu erlangen, so etwa, wenn er beabsichtigt, sich den "Lästigkeitswert" seiner Klage abkaufen zu lassen (BGH v. 22.5.1989 -II ZR 206/88, BGHZ 107, 296 [310 f.]; OLG Stuttgart v. 10.1.2001 -20 U 91/99, AG 2001, 315 [317], 2003, 456 [457]).
  • BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer Forderung aus einer vorsätzlich

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 5 O 177/07
    Wegen der Widerspruchsmöglichkeit des Schuldners nach § 175 InsO bei angemeldeten Forderungen aus unerlaubter Handlung ist es sachgerecht, diesen Rechtsgrund bereits im Feststellungsverfahren im Tenor feststellen zu lassen, um die ansonsten bei Widerspruch des Schuldners vom Gläubiger zu erhebende Feststellungsklage (vgl. BGH ZIP 2007, 541-543; WM 2003, 2342, 2343) zu vermeiden.
  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 44/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Insolvenzverfahren wegen der Anmeldung einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 5 O 177/07
    Wegen der Widerspruchsmöglichkeit des Schuldners nach § 175 InsO bei angemeldeten Forderungen aus unerlaubter Handlung ist es sachgerecht, diesen Rechtsgrund bereits im Feststellungsverfahren im Tenor feststellen zu lassen, um die ansonsten bei Widerspruch des Schuldners vom Gläubiger zu erhebende Feststellungsklage (vgl. BGH ZIP 2007, 541-543; WM 2003, 2342, 2343) zu vermeiden.
  • OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99

    Aktienrechtliche Nichtigkeitsklage - Veranlassung durch Nichtaktionär -

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 5 O 177/07
    Hauptanwendungsfall ist die Konstellation, in der der Anfechtende die Klage allein mit dem Ziel erhebt, eine ihm nicht zustehende Sonderleistung zu erlangen, so etwa, wenn er beabsichtigt, sich den "Lästigkeitswert" seiner Klage abkaufen zu lassen (BGH v. 22.5.1989 -II ZR 206/88, BGHZ 107, 296 [310 f.]; OLG Stuttgart v. 10.1.2001 -20 U 91/99, AG 2001, 315 [317], 2003, 456 [457]).
  • AG Düsseldorf, 15.07.2010 - 54 C 984/10

    Die Bezeichnung eines Berufsklägers als "Schmeißfliege" löst keine

    In der Ausgabe Nr. 44 des vorbezeichneten Wirtschaftsmagazins vom 24.10.07 erschien auf Seite 35 ein Börsenkommentar des Redakteurs ..., wobei Anlass für den Kommentar das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 02.10.07, Aktenzeichen 3-5 O 177/07, war.
  • LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 96/12

    Aktienrecht: Vertretung durch einen Legitimationsaktionär in der

    Zwar ist weithin anerkannt, dass die Ausübung der Anfechtungsbefugnis ungeachtet ihrer Kontrollfunktion den für die private Rechtsausübung auch sonst geltenden Schranken - hier dem aus § 242 BGB folgenden Verbot des individuellen Rechtsmissbrauchs - unterliegt und dass eine rechtsmissbräuchlich erhobene Anfechtungsklage unbegründet ist (vgl. BGHZ 107, 296, 310 f.; Kammerurteil vom 2.10.2007 - 3-05 O 177/07 - AG 2007, 824).
  • LG Köln, 07.10.2009 - 91 O 125/08

    Voraussetzungen für einen nachträglichen Wegfall des rechtlichen Interesses am

    Ein plastisches Beispiel für die rechtmissbräuchliche Erhebung einer Anfechtungsklage lag der Entscheidung des LG Frankfurt vom 2.10.2007 zugrunde (LG Frankfurt WM 2007, 2385 ff. - 3-5 O 177/07): dort hatte der Kläger schon während der Hauptversammlung mit der Erhebung der Anfechtungsklage gedroht, wenn er nicht selbst und die anderen von ihm vertretenen fünf Aktionäre jeweils 2000 Aktienbezugsrechte vom Großaktionär zugesichert bekämen.
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